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Von je her beschäftigt sich Servizi Funebri Pozzoli neben den herkömmlichen Dienstleistungen im Bereich des lokalen Bestattungswesen auch mit der Über- und Rückführungen von Leichnamen ins und vom Ausland. Dank dieser Berufung zu einem grenzübergreifenden Wirken ist es dem Unternehmen gelungen, aus einer rein lokal beschränkten Tätigkeit eine dynamische, mehrsprachige und globale Realität mit einem weitumfassenden Netz mit Mitarbeiter in allen Ecken der Welt zu schaffen. Heute verfügt Servizi Funebri Pozzoli über ein Kundenportfolio, das nebst Unternehmen und Privatkunden in der Person von Hinterbliebenen, die das traurige Ereignis eines mehr weniger unerwarteten Todesfalles eines lieben Angehörigen zu bewältigen haben, auch die wichtigsten italienischen und ausländischen Versicherungsgesellschaften umfasst. Servizi Funebri Pozzoli ist zudem Partner verschiedenster ausländischer Konsulate und Botschaften in Italien. Wir sind der festen Überzeugung, ja, es ist unsere Unternehmensmission, dass jeder Verstorbene, das Recht auf eine Bestattung an dem Ort hat, an dem er das Licht der Welt erblickt hat.

Unsere Tätigkeit der Rückführung von Leichnamen kann in verschiedene Bereiche unterteilt werden:

Rückführung des leichnams (oder der asche) vom ausland nach italien

Dieser Fall trifft bei unserer Tätigkeit oft ein; das heißt dann, wenn ein im Ausland wohnhafter oder ein sich im Ausland auf Geschäftsreise oder im Urlaub befindender italienischer Staatsbürger stirbt. Im Allgemeinen verfügen Reisende über einen für Reisen vorgesehenen Versicherungsschutz. In diesem Fall ist es direkt die Betriebszentrale des Versicherungsunternehmens, die, nachdem sie über den Todesfall in Kenntnis gesetzt worden ist, tätig wird und die Kosten (innerhalb der festgelegten Maxime) übernimmt. Trotzdem ist es keine Selbstverständlichkeit, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen. Um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, genügt ein Anruf an den rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr im Betrieb stehenden Anschluss unter der Nummer +390362560474 und unsere Mitarbeiter werden Ihnen die nötige Hilfe leisten. Dank unserem, sich über den gesamten Globus ausbreitendem Netz von zuverlässigen lokalen Mitarbeitern ist die Anwesenheit eines Familienangehörigen oder eines Mitarbeiters aus dem italienischen Mutterhaus nicht erforderlich, was die Kosten und den Zeitaufwand für die Rückführung des Leichnams bedeutend verringert.
Es ist unsere Aufgabe, mit den italienischen Botschaften und Konsulaten des Landes, in dem der Tod eingetreten ist, fortwährend in Kontakt zu stehen. Diese bieten normalerweise ausreichende Betreuung an. Unser Unternehmen hingegen schaltet sich für die Beantragung der Bewilligung zur Bestattung des Verstorbenen, die auf dem von den italienischen Behörden vor Ort ausgestellten Totenpasses vermerkt werden muss, auf der Gemeinde ein. Zu all dem kommen noch einige bürokratisch-administrative Spitzfindigkeiten hinzu, über die nur zuverlässige lokale Mitarbeiter im jeweiligen Land Kenntnis haben und es verstehen, diese zu lösen. Unsere Mitarbeiter sind es schließlich, die den Leichnam (oder die Asche) am Flughafen des Bestimmungsortes in Empfang nehmen und sich um die Formalitäten der Zollabfertigung und um den Transport bis zum Bestattungsort kümmern.

Uberführung des leichnams (oder der asche) von italien ins ausland

Dieser Fall liegt vor, wenn ein Ausländer während eines Urlaubs in Italien oder ein in Italien wohnhafter ausländischer Staatsbürger auf italienischem Staatsgebiet stirbt. Falls der Verstorbene über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügte, ist es die Betriebszentrale des Versicherungsunternehmens die uns mit der Überführung des Leichnams beauftragt. Andernfalls können dies auch die Hinterbliebenen des Verstorbenen tun. Falls beschlossen wird, eine in Italien verstorbene Person in ihrem Herkunftsland zu bestatten, muss mit einer langwierigen Abwicklung von administrativen Formalitäten gerechnet werden und deswegen ist es wichtig, sich von einem seit vielen Jahrzehnten tätigen und erfahrenen Bestattungsunternehmen wie Servizi Funebri Pozzoli betreuen und beraten zu lassen. Zum heutigen Zeitpunkt existieren keine klaren Bestimmungen, die die Überführung von verstorbenen Ausländer in ihr Herkunftsland regeln. In Italien kann man sich auf die diesbezüglich geltenden Bestimmungen der Totenpolizei, auf das vom Gesundheitsministerium herausgegebene Rundschreiben Nr. 24 aus dem Jahr 1993, und was die Zuständigkeit und die Genehmigungen betrifft auf die Gesetzesverordnung des Präsidenten des Ministerrates D.P.C.M vom 26. Mai 2000 in Kraft gesetzt durch die Gesetzesverordnung Nr. 112 aus dem Jahr 1998, berufen.

Auf internationaler Ebene kann auf das Berliner Abkommen aus dem Jahr 1937 über den Transport von Leichnamen hingewiesen, das jedoch nur für diejenigen Länder Gültigkeit hat, die dem Abkommen beigetreten sind. Die Vorgehensweise verlangt in diesem Fall den Einsatz unterschiedlichster Behörden und Instanzen, wie die des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist und der ausländischen Botschaften und Konsulate in Italien, aber auch die des möglichen Flugbeförderers und des Bestimmungslandes in das der Leichnam überführt werden soll. Die Koordination der genannten Behörden und Instanzen ist die Aufgabe von Servizi Funebri Pozzoli. Vorerst muss abgeklärt werden, ob der Verstorbene einem Staat angehört, der dem Berliner Abkommen beigetreten ist - dazu gehören Italien, Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Frankreich, die Schweiz, Portugal, Rumänien, die Tschechische Republik, die Slowakei, die Türkei, Ägypten, die Demokratische Republik Kongo, Chile und Mexiko – oder nicht.

Im Fall der Überführung des Leichnams in ein dem Abkommen NICHT beigetretenes Land legt Servizi Funebri Pozzoli bei der Gemeinde, an der der Tod eingetreten ist, einen Antrag auf Ermächtigung zur Bestattung und zum Transport ins Ausland vor und legt dem Antrag die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung und die von den Konsularbehörden des ausländischen Staates in Italien ausgestellte Genehmigung zur Einführung des Leichnams nach der auf der Präfektur erfolgten amtlichen Beglaubigung der Urkunde bei. Der Schließung des Sarges wird neben den Familienangehörigen (falls sie dies wünschen) auch ein Inspektor des lokalen Sanitätsbetriebs ASL beiwohnen, der die korrekte Versiegelung und die Befolgung aller erforderlichen ärztlichen, gesundheitspolzeilichen und gesetzlichen Bestimmungen bescheinigt.

Im Fall der Überführung der Asche des Verstorbenen sind einige Bescheinigungen nicht erforderlich.

Was die Überführung von Verstorbenen, die einem dem Berliner Abkommen beigetretenen Staat angehören, betrifft, gestaltet sich die Abwicklung der Formalitäten etwas einfacher. Trotzdem ist auf italienischem Staatsgebiet das Ausstellen eines von der italienischen Gemeinde, in der der Tod eingetreten ist, erlassenen Totenpasses erforderlich, in dem der Bestimmungsort der Überführung des Leichnams eingetragen wird. Die von der diplomatischen Vertretung des Bestimmungslands der Überführung des Leichnams ist hingegen nicht erforderlich. Nachdem alle Formalitäten erledigt worden sind, führen unsere Mitarbeiter den Sarg je nach preislichen und zeitlichen Erwägungen entweder zum Flughafen für den von uns reservierten Weiterflug oder auf dem Landweg direkt ins Bestimmungsland der Überführung.

Rückführung/transport des leichnams (oder der asche) zwischen zwei italienischen gemeinden

Es kommt vor, dass der Tod an einem anderem und von dem für die Bestattung vorgesehenen weit entfernten eintritt, oder dass die Familienangehörigen wünschen, dass der Verstorbene auf dem Friedhof des Geburtsortes bestattet wird. Man denke nur an am Urlaubsort oder am weit entfernten Arbeitsort erfolgte Todesfälle. Die Abwicklung der erforderlichen Formalitäten gestaltet sich in diesem Fall viel einfacher und es werden höchstens 1-2 Arbeitstage dafür benötigt.

Nachdem die Formalitäten auf der Gemeinde, an dem der Tod eingetreten ist, einmal erledigt sind, kümmern sich unsere Mitarbeiter vor Ort um den Transport des Sarges in die für die Bestattung bestimmte Gemeinde. Bei jedwedem Zweifel und Anliegen und bei jedwedem Erfordernis zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns, Ihnen nützliche und hilfreiche Auskünfte geben zu können.

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